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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der PRO TIME GmbH und dem Kunden.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn die PRO TIME GmbH diese ausdrücklich als für sich verbindlich anerkennt.

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§1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen der PRO TIME GmbH und dem Kunden kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die PRO TIME GmbH zustande.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der PRO TIME GmbH und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die der PRO TIME GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigten. Die PRO TIME GmbH verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

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§2 Preise

Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag Gültigkeit.

Die PRO TIME GmbH ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung der PRO TIME GmbH. Die PRO TIME GmbH ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von der PRO TIME GmbH sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der PRO TIME GmbH in Rechnung gestellt.

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§3 Zahlung

Die PRO TIME GmbH ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungsstand sofort zur Zahlung fällig.

Darüber hinaus ist die PRO TIME GmbH berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,

30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag,
10% des Preises bei Erhalt der Endabrechnung.

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

Bei Zahlungsverzug ist die PRO TIME GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehende Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 8% über dem Basiszins).

Die PRO TIME GmbH ist im Falle des Zahlungsverzuges, auch bei Vorschusszahlungen, nach Fristsetzung berechtigt, neben dem Verzugsschaden vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Berechnung der Höhe des Schadenersatzes §5.

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§4 Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an die PRO TIME GmbH zu leisten:

1. Die Planung und Organisation sowie Gelände/Locationmiete sind in voller Höhe zu zahlen.

2. von den Durchführungskosten sind zu zahlen:

- bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Leistungsbeginn: 20% - bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 40% - bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 60% - bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 80% - danach oder bei Nichtantritt 100%

Als Leistungsbeginn gelten der Beginn von Veranstaltungen und der Beginn von Reisen, sowie generell der Tag, an dem die PRO TIME GmbH ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der PRO TIME GmbH.

Die Rücktrittszahlungen gelten nicht für Leistungen der PRO TIME GmbH im Rahmen des Verkaufs oder der Vermietung von Waren. Für derartige Verträge ist für den Fall des Rücktritts vom Vertrag eine Pauschale in Höhe von einheitlich 40% des vereinbarten Preises von dem Kunden zu zahlen.

Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.

Im Falle einer Undurchführbarkeit der Veranstaltung wegen Schlechtwetter hat der Kunde die Bereitstellungskosten zu zahlen.

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die PRO TIME GmbH als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die PRO TIME GmbH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Für jeden Fall des Rücktrittes der PRO TIME GmbH wird die Haftung der PRO TIME GmbH gegenüber den Kunden auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

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§5 Haftung

Die Haftung der PRO TIME GmbH gegenüber Kunden auf Schadenersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die PRO TIME GmbH herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Es wird zwischen der PRO TIME GmbH und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der PRO TIME GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot der PRO TIME GmbH mit erhöhtem Risiko kann die PRO TIME GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.

Die PRO TIME GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden durch den Abschluss oder die Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die Höherversicherung werden in diesem Fall die PRO TIME GmbH als Auslagen erstattet.

Soweit die PRO TIME GmbH im Auftrag eines Kunden oder auf Vermittlung eines Kunden oder einer Agentur seine Leistungen gegenüber Dritten anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Kunde der PRO TIME GmbH von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen

übersteigen. Der Kunde verpflichtet sich zugunsten der PRO TIME GmbH gleichlautende Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

Die PRO TIME GmbH übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Kunden oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Kunde die PRO TIME GmbH von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die von Kunden oder Teilnehmern der PRO TIME GmbH gegenüber erhoben werden.

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§ 6 Miete / Leihe

Soweit die PRO TIME GmbH Waren jeglicher Art vermietet oder verleiht, hat der Kunde für Verlust, Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigungen der Waren einzustehen. Für Ersatzansprüche der PRO TIME GmbH ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Risiko seinerseits durch eine Versicherung abzudecken. Auf Wunsch wird ihm die PRO TIME GmbH ein entsprechendes Versicherungsangebot vermitteln.

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§ 7 Vermittlungsleistung

Die PRO TIME GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden und/oder die in der Ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Kunden die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist die PRO TIME GmbH von allen Ansprüchen des jeweils anderen Kunden freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit die PRO TIME GmbH als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, ist den jeweiligen Kunden untersagt, die von der PRO TIME GmbH hergestellten Kontakte für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist die PRO TIME GmbH so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von der PRO TIME GmbH vermittelt worden. Die PRO TIME GmbH hat in diesem Fall Anspruch auf eine Zahlung ihrer üblichen Vermittlungsprovision.

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§ 8 Gewährleistung

Der Kunde versichert durch seine Anmeldung, dass die Teilnehmer volljährig oder in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person sind. Ebenfalls bestätigt er für evtl. Wasserveranstaltungen, dass die Teilnehmer Schwimmer sind. Nichtschwimmer sind in ihrem eigenen Interesse von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der PRO TIME GmbH steht das Recht zu, Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Kunden besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Kunden oder der teilnehmenden Dritten liegt. Die PRO TIME GmbH ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Kunden liegen, erforderlich scheint.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Kunde unverzüglich Abhilfe zu verlangen. Der Kunde kann Ersatzleistungen der PRO TIME GmbH nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, der PRO TIME GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist, insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Kunde eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die PRO TIME GmbH begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen der PRO TIME GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Reklamation können Ansprüche gegen die PRO TIME GmbH nur innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung zugelassen und geeignet sind. Der Kunde übernimmt insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Kunde übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt die PRO TIME GmbH von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

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§ 9 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die der PRO TIME GmbH zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

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§ 10 Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Bad Kreuznach. Der Kunde kann der PRO TIME GmbH nur an deren Sitz verklagen.

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